Gehaltsrechner Beamte – So errechnet sich die Beamtenbesoldung:

Beamte erhalten keinen herkömmlichen Lohn, wie es bei Angestellten der Fall ist, sondern werden besonders entlohnt, und zwar in Form der sogenannten Beamtenbesoldung. Die entsprechenden Regelungen hierzu ergeben sich aus dem TVöD – dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst. Berechnet wird die Besoldung nicht nur anhand der Tätigkeit und Qualifikation, sondern auch an der Anzahl der Dienstjahre. Demzufolge kann ein Beamter innerhalb seiner Dienstzeit bis zu 8 Besoldungsstufen erreichen. Jeweils nach 2, 3 oder 4 Jahren findet eine Erhöhung in die nächste Stufe statt. Arbeitnehmer, die mehr Erfahrung mitbringen, erhalten somit automatisch mehr Geld als diejenigen, die neu in den Beruf einsteigen, jedoch die gleiche Tätigkeit ausüben. Auch Angestellte im Bundesdienst verfügen über eine Steuerklasse, die sich ebenso auswirkt, wie die Steuerklasse herkömmlicher Arbeitnehmer. Somit bezahlen Beamte die Einkommen- oder Kirchensteuer.

Besoldungsgruppe
Stufe
Steuerklasse
Kirchensteuer %
Zahl der Kinderfreibeträge



Den Gehaltsrechner für Beamte nutzen:

Mit unserem Gehaltsrechner Beamte finden Sie innerhalb weniger Minuten heraus, wie viel Geld ein Staatsdiener erhält. Wenn Sie selbst im Bundesdienst tätig sind, erfahren Sie, wie viel Geld Ihnen nach Lohnabzügen übrig bleiben.

Gehaltsrechner Beamte

Geben Sie Ihre Besoldungsgruppe sowie die Besoldungsstufe in den Rechner ein. Des Weiteren müssen Sie Ihre Steuerklasse auswählen und festlegen, ob und wie viel Kirchensteuer Sie zahlen. Die Zahl der Kinderfreibeträge ist ebenfalls einzugeben. Anschließend klicken Sie auf die Schaltfläche „Berechnen“, um das Ergebnis zu sehen.

Berechnung anhand eines Beispiels:

Mit einem entsprechenden Beispiel möchten wir Ihnen die Berechnung näherbringen:

Besoldungs-Gruppe

A5

Stufe

1

Steuerklasse

I

Kirchensteuer

8 %

Zahl der Kinderfreibeträge

0,5

Gehaltsrechner Beamte Auswahl Klicken Sie auf „Berechnen“, damit Ihnen folgendes Ergebnis angezeigt wird:

Ergebnisse Gehaltsrechner Beamte

Dem Ergebnis können Sie entnehmen, dass das Grundgehalt bei 2.109,02 € liegt. Hiervon wird die Lohnsteuer, die sich aus der in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (vormals Lohnsteuerkarte) genannten Steuerklasse ergibt, abgezogen. In unserem Beispiel liegt diese bei 241,00 € monatlich. Ebenfalls abgezogen werden der Solidaritätszuschlag in Höhe von 13,25 € sowie die Kirchensteuer in Höhe von 19,28 €, sodass sich ein Nettogehalt von 1.835,49 € ergibt.

Wonach richtet sich die Besoldung?

Die Regelungen zur Beamtenbesoldung richten sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BbesG), bzw. nach der darin geregelten Besoldungsordnung. Auch die Besoldungsgruppe sowie der Familienstand spielen eine entscheidende Rolle, da durch den Staat ein sogenannter Familienzuschlag gezahlt wird.

In der Besoldungs-Gruppe A, die sich in A2 bis A16 unterteilt, ist das Einkommen der Beamten geregelt, und zwar folgendermaßen:

Besoldungsgruppen A2 bis A6 für Beamte im einfachen öffentlichen Dienst
Besoldungsgruppen A6 bis A9 für den mittleren Dienst
Besoldungsgruppen A9 bis A13 für den gehobenen Dienst
Besoldungsgruppen A13 bis A16 für den höheren Dienst

(Quelle: Wikipedia)

Wie hoch die Dienstbezüge der Beamten im Einzelnen sind, ermittelt man mit den sogenannten Besoldungstabellen, die die verschiedenen Besoldungs-Gruppen sowie die darin enthaltenen 8 Stufen aufschlüsseln. Es handelt sich bei den Angaben jeweils um das Grundgehalt, welches beispielsweise um den Familienzuschlag erhöht werden kann. Von diesem Brutto wird unter anderem die Kirchensteuer einbehalten, sodass sich das Netto ergibt. Wie viel Netto Sie verdienen, können Sie mit unserem Besoldungsrechner innerhalb weniger Minuten ermitteln.

Wie wird das Ruhegehalt ermittelt?

Während normale Arbeitnehmer später in Rente gehen, nennt man dies bei den Beamten „Pension“. Die Regelungen zur Beamtenpension ergeben sich aus dem Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (BeamtVG). Pro Dienstjahr, in welchem der Angestellte im öffentlichen Dienst in Vollzeit gearbeitet hat, werden ihm zum Ruhe-Gehalt 1,79375 Prozent hinzugerechnet. Bei der maximalen Arbeitszeit von 40 Jahren ergibt sich hieraus ein Ruhegehalt in Höhe von 71,75 Prozent der bisherigen Dienstbezüge. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird der Zurechnungssatz von 1,79357 Prozent vermindert. Bei einer eintretenden Dienstunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr, werden wiederum Zuzahlungen zur Beamtenpension geleistet.

Grundsätzlich steht dem Beamten beim Ruhegehalt die sogenannte Mindest Versorgung zu, beispielsweise bei Eintreten der Dienstunfähigkeit.

Erhalten Angestellte im öffentlichen Dienst Zulagen für die Krankenversicherung?

Vielleicht wundern Sie sich, weshalb in unserem Rechner keinerlei Angaben zur Krankenversicherung der verbeamteten Personen getätigt werden müssen. Dies hängt damit zusammen, dass Beamte nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegen, sondern lediglich eine freiwillige Krankenversicherung abschließen können. Zwang ist diese jedoch nicht.

Ein Beamter erhält eine entsprechende Beihilfe von der Kommune, dem Land oder dem Bund, die zur Deckung der tatsächlichen Behandlungskosten in Anspruch genommen werden darf. Grundsätzlich müssen Staatsangestellte zunächst in Vorleistung gehen. Dies bedeutet, dass sie Kosten für Krankenhausaufenthalte, ärztliche Behandlungen oder Medikamente aus eigener Tasche bezahlen müssen. Legen sie die Rechnung anschließend ihrem Arbeitgeber vor, erhalten sie jedoch die Beihilfe erstattet, und zwar in Höhe von 50 Prozent. Um die andere Hälfte der Kosten zu decken, kann eine freiwillige Krankenversicherung abgeschlossen werden, welche zugleich eine Pflegeversicherung beinhaltet.

Wichtig für den Gehaltsrechner: Eingabe der Lohnsteuerklassen Beamter

Wenn Sie Ihre Besoldung mit unserem Gehaltsrechner ermitteln möchten, müssen Sie in eines der Felder Ihre Lohnsteuer-Klasse eingeben, da diese im Zuge der Berechnung eine erhebliche Rolle spielt. Nachfolgend möchten wir Ihnen die einzelnen Steuerklassen näherbringen:

 

Die Lohnsteuerklassen

 

Steuer-Klasse I

Ledige

Geschiedene

Angestellte, die verheiratet sind und deren Ehepartner seinen Lebensmittelpunkt im Ausland hat.

Ehepartner, die dauerhaft getrennt leben

Witwen und Witwer, deren Ehepartner im aktuellen Jahr sterben, müssen ab dem darauffolgenden Kalenderjahr ebenfalls die Steuer-Klasse I beantragen

Eingetragene Lebenspartner

Beschränkt Einkommenssteuerpflichtige

Steuer-Klasse II

Für Angestellte, die in Steuer-Klasse I fallen würden, jedoch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten

Steuer-Klasse III

Angestellte, die verheiratet sind

Voraussetzungen:

Beide Ehegatten leben im Inland

Ehepartner leben nicht dauerhaft getrennt

Ehepartner darf entweder keinen Arbeitslohn beziehen oder muss in die Steuer-Klasse V eingestuft werden

Diese Klasse sollte gewählt werden, wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere

Steuer-Klasse IV

Für Verheiratete, die in etwa denselben Verdienst erzielen

Es gelten die Voraussetzungen aus Klasse III

Steuer-Klasse V

Wird notwendig, wenn der andere Ehegatte in die Klasse III eingestuft wird

Steuer-Klasse VI

Arbeitnehmer, die Lohn von verschiedenen Arbeitgebern erhalten

 

Diese Steuerklassen gelten für alle Berufsgruppen. Anhand der Lohnsteuerklasse wird die Lohnsteuer, welche vom Gehalt abgezogen wird, ermittelt, und zwar mit Hilfe der Lohnsteuertabelle.

Worum handelt es sich bei der Beamten-Versorgung?

Bei der Beamtenversorgung handelt es sich um eine Altersversorgung, welche ausschließlich den Personen gezahlt wird, die im öffentlichen Dienst tätig sind. Das sind neben den Beamten auch um Richter und Soldaten. Die Versorgung beinhaltet neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche Altersvorsorge, für die der Arbeitgeber eine entsprechende Zulage zahlt.

Führen Staatsdiener Tarifverhandlungen?

Beamte dürfen nicht streiken. Dennoch fechten auch sie tarifliche Vereinbarungen aus, damit die Gehälter an die entsprechenden Preissteigerungen angepasst werden können. Zu den Verhandlungsparteien gehört in einem solchen Fall der Deutsche Beamtenbund (DBB) sowie die jeweiligen Arbeitgeber der öffentlichen Hand, also Städte, Länder und der Bund. Im Ergebnis wird ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen, welcher neben zahlreichen anderen Details auch die Frage nach dem neuen Entgelt regelt. Letzteres wird auf die einzelnen Beschäftigungsgruppen angewendet. Die entsprechenden Regelungen ergeben sich aus der sogenannten Anwendungstabelle. Sie dient als Entgelttabelle im öffentlichen Dienst. Die Umsetzung einer möglichen Tariferhöhung erfolgt wie auch in der freien Wirtschaft, in Form einer prozentualen Erhöhung der Bezüge. Sie kann aber auch durch die Zahlung einer festen zusätzlichen Summe, also in Form eines monatlichen Festbetrages, erfolgen. Auch dieses Gehaltsplus wird in der Anwendungstabelle aufgeführt. Da die Durchsetzung der Tariferhöhung durch das Bundesverwaltungsamt einige Zeit in Anspruch nehmen kann, kommt es hier zu zeitlichen Verzögerungen ab Gültigkeit. Damit dieser Nachteil für die Beschäftigten ausgeglichen werden kann, nimmt man einen sogenannten Nachschlag vor, und zwar in Form einer Einmalzahlung.

Die Besoldung ist ein komplexes Thema

Aufgrund der Vielzahl von Beschäftigungsgebieten, in denen Beamte eingesetzt sind sowie aufgrund behördlicher und regionaler Unterschiede, gibt es entsprechend viele Entlohnungsmodelle für die Staatsdiener. Während der Begriff des „Beamten“ in uns eher das Bild eines Beschäftigten in irgendeinem Amt hervorruft, begegnen wir im täglichen Leben oft Beamten, ohne uns dessen bewusst zu sein. Beispielsweise kann auch ein Kranführer Beamter sein. Berufssoldaten der Bundeswehr in ihren unterschiedlichsten Funktionen sind Beamte. Weiterhin gibt es Ingenieure im Staatsdienst und auch Wissenschaftler, Lehrer sowie Kraftfahrer können verbeamtet sein. Nicht zuletzt begegnen uns im öffentlichen Leben Beamte in der Ausübung ihres Dienstes bei der Polizei, der Feuerwehr und auch bei der Deutschen Post. Sie alle führen völlig unterschiedliche Tätigkeiten aus, welche verschiedene Anforderungen und Qualifikationen voraussetzen und auch Gefahren mit sich bringen. Dieser Tatsache auch im entgeltlichen Bereich gerecht zu werden, bedarf einer umfassenden und gut strukturierten Regelung.

Wer kann den Gehaltsrechner nutzen?

Den Besoldungs-Rechner können Beamte im öffentlichen Dienst nutzen. Selbstverständlich können Sie auch dann mit dem Rechner arbeiten, wenn es Sie interessiert, wie viel Geld ein Staatsdiener verdient. Geben Sie einfach die benötigten Daten in den Rechner ein und lassen Sie sich vom Ergebnis überraschen, welches Ihnen unverzüglich, nach Klicken auf die Schaltfläche „Berechnen“, zur Verfügung steht.

Diese Daten müssen Sie in den Besoldungsrechner eingeben:

Besoldungsgruppe:
Wählen Sie zwischen den Besoldungsgruppen A2 bis A16, B1 bis B11, W1 bis W3, R1 bis R10 und AWA“ bis AWA 13 oder entscheiden Sie sich für die Gruppe AWR1

Stufe:
Wählen Sie zwischen den Besoldungsgruppen 1 bis 8

Steuer-Klasse:
Legen Sie Ihre Lohnsteuer-Klasse fest

Kirchensteuer:
Legen Sie die Kirchensteuer fest. Wählen Sie zwischen 8 Prozent oder 9 Prozent oder entscheiden Sie sich für den Wert „0“, wenn Sie keine Kirchensteuer bezahlen

Zahl der Kinderfreibeträge:
Legen Sie die Kinderfreibeträge fest

Welche Besoldungsgruppen gibt es?

 

Die Besoldungsgruppen

Besoldungs-Ordnung A (aufsteigende Gehälter)

 

A2

Einfacher Dienst

Beispielsweise Aufseher, Gehilfe im Amt, Schaffner, Wachtmeister

A3

Einfacher Dienst

Beispielsweise Hauptamtsgehilfe, Oberaufseher, Oberwachtmeister, Matrose, Gefreiter

A4

Einfacher Dienst

Beispielsweise Amtsmeister, Hauptschaffner, Oberwart, Obergefreiter

A5

Einfacher bis mittlerer Dienst

Beispielsweise Hauptwart, Kriminaloberwachtmeister, Oberamtsmeister

A6

Mittlerer nichttechnischer Dienst

Beispielsweise Betriebsassistent, Oberbetriebsmeister, Justizvollzugssekretär, Werkmeister

A7

Mittlerer technischer Dienst

Beispielsweise Brandmeister, Kriminalmeister, Stabsunteroffizier

A8

Mittlerer Dienst

Beispielsweise Abteilungspfleger, Gerichtsvollzieher, Hauptbootsmann, Oberfähnrich zur See

A9

Gehobener Dienst

Beispielsweise Betriebsinspektor, Oberstabsfeldwebel, Kapitän, Leutnant

A10

Gehobener Dienst mit Diplom oder Bachelor-Abschluss

Beispielsweise Konsulatssekretär erster Klasse, Polizeioberkommissar, Oberleutnant zur See

A11

Gehobener Dienst

Beispielsweise Amtmann, Kriminalhauptkommissar, Fachlehrer

A12

Gehobener Dienst

Beispielsweise Amtsanwalt, Polizeihauptkommissar, Rechnungsrat

A13

Gehobener oder höherer Dienst

Beispielsweise Oberamtsanwalt, Realschullehrer, Akademischer Rat, Stabsapotheker

A14

Höherer Dienst

Beispielsweise Akademischer Oberrat, Kriminaloberrat, Fachschuldirektor

A15

Höherer Dienst

Beispielsweise Akademischer Direktor, Leitender Kriminaldirektor, Kanzler einer Universität der Bundeswehr

A 16

Höherer Dienst

Beispielsweise Abteilungsdirektor, Direktor einer Wehrtechnischen Dienststelle, Kapitän zur See

Besoldungs-Ordnung B (feste Gehälter)

 

Beispielsweise Professor einer Behörde mit wissenschaftlicher Aufgabe

B1

 

Beispielsweise Abteilungsdirektor

B2

 

Beispielsweise Botschafter

B3

 

Beispielsweise leitender Ministerialrat

B4

 

Beispielsweise erster Direktor

B5

 

Beispielsweise Generaldirektor

B6

 

Beispielsweise Präsident mittlerer Bundesämter

B7

 

Beispielsweise Präsident größerer Bundesämter

B8

 

Beispielsweise Präsident der größten Bundesämter

B9

 

Beispielsweise Ministerialdirektor

B10

 

Beispielsweise Direktor beim Deutschen Bundestag

B11

 

Staatssekretär

Besoldungs-Ordnung C (endet bald) und Besoldungsordnung W (neu) für Personal von Hochschulen

 

C1

 

Beispielsweise künstlerischer Assistent

C2

 

Beispielsweise Oberassistent

C3

 

Beispielsweise Universitätsprofessor

C4

 

Universitätsprofessor

W1

 

Juniorprofessor

W2

 

Professor

W3

 

Professor

Was bedeutet TVdÖ?

Der TVöD ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Er ist im Oktober 2005 in Kraft getreten.

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